Norwegischkenntnisse für Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft 2026
Welche Norwegischprüfung brauchst du, um dauerhaft in Norwegen zu bleiben, und welche für die Einbürgerung? Die Antwort hängt von deinem Pass und deiner Aufenthaltserlaubnis ab. Hier erklären wir die Regeln so, wie die UDI sie im Oktober 2026 beschreibt, für Menschen von außerhalb des EWR, für EWR-Bürger und für Ukrainerinnen und Ukrainer mit kollektivem Schutz, dazu die vorgeschlagenen Änderungen. Die Regeln ändern sich, und über deinen Fall entscheidet die UDI, also prüfe vor dem Antrag udi.no. Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger bist du EWR-Bürger, bekommst das Daueraufenthaltsrecht also ohne Prüfung, brauchst für die Einbürgerung aber Norwegisch auf B1.
Drei verschiedene Aufenthaltsformen
Viele bringen drei Dinge durcheinander. Die Daueraufenthaltserlaubnis (permanent oppholdstillatelse) gilt für Menschen von außerhalb der EU und des EWR, etwa eine Fachkraft aus Indien oder eine Ehefrau aus Brasilien. Sie erlaubt dir, unbefristet in Norwegen zu leben und zu arbeiten, schützt zusätzlich vor Ausweisung, und die Aufenthaltskarte gilt jeweils zwei Jahre und wird dann erneuert. EWR-Bürger haben ihr eigenes System. Sie melden sich bei der Polizei an, bekommen eine Anmeldebescheinigung (registreringsbevis) und können nach fünf Jahren das Daueraufenthaltsrecht (varig oppholdsrett) erhalten. Die Staatsbürgerschaft (statsborgerskap) ist der letzte Schritt und bringt dir einen norwegischen Pass. Die Sprachanforderungen unterscheiden sich. Für die Daueraufenthaltserlaubnis reicht A2 mündlich, für die Einbürgerung brauchst du B1 mündlich. Alle Prüfungspflichten in diesem Ratgeber gelten für Erwachsene zwischen 18 und 67 Jahren.
Daueraufenthalt und die Prüfungspflicht seit 2025

Gibst du deinen Antrag am 1. September 2025 oder später bei der Polizei ab, musst du eine mündliche Norwegischprüfung mindestens auf Niveau A2 und einen Test in Gesellschaftskunde (samfunnskunnskapsprøven) in einer Sprache, die du verstehst, bestanden haben. Vor diesem Datum reichte A1 mündlich, und gleichzeitig fiel die alte Pflicht weg, eine bestimmte Zahl an Norwegischstunden absolviert zu haben. Üblich ist der Nachweis über den mündlichen Teil von Norskprøven. Der Gesellschaftskundetest dauert höchstens 60 Minuten und hat 38 Aufgaben, von denen 34 zählen, und du brauchst mindestens 26 richtige. Es gibt ihn in 23 Sprachen, darunter Englisch, Spanisch, Ukrainisch und Russisch, aber nicht Deutsch, Polnisch, Litauisch, Lettisch oder Rumänisch. Von der mündlichen Prüfung kannst du befreit werden, wenn du zum Beispiel mindestens die Note 2 in Norwegisch an einer norwegischen Schule, 30 Studienpunkte Norwegisch an einer Hochschule oder belegte gesundheitliche Gründe hast.
Aufenthaltsdauer, Einkommen und Gebühr für den Daueraufenthalt
Grundsätzlich brauchst du drei Jahre ununterbrochenen Aufenthalt mit Erlaubnissen, die zum Daueraufenthalt führen können, etwa zur Arbeit oder zur Familienzusammenführung. Eine Studienerlaubnis zählt nicht. Geflüchtete, Menschen mit Aufenthalt aus starken humanitären Gründen und ihre Familienangehörigen brauchen fünf Jahre. Insgesamt darfst du nicht mehr als sieben Monate in drei Jahren oder zehn Monate in fünf Jahren im Ausland gewesen sein. Außerdem brauchst du eigenes Einkommen in den letzten zwölf Monaten. Im Oktober 2026 nennt die UDI 341.373 Kronen vor Steuern, und Geld vom Ehepartner, Geschenke oder Ersparnisse zählen nicht. Seit dem 1. September 2025 müssen alle Voraussetzungen außer dem Einkommen auch am Tag der Entscheidung von Polizei oder UDI noch erfüllt sein, hängt deine Erlaubnis an einer Stelle und endet diese vor der Entscheidung, kannst du also abgelehnt werden. Die Gebühr beträgt 4.000 Kronen für Erwachsene und 2.000 Kronen für Kinder.
EWR-Bürger und das Daueraufenthaltsrecht
Bürger von EU- und EWR-Staaten wie Polen, Litauen, Lettland, Deutschland, Rumänien und Spanien beantragen keine Daueraufenthaltserlaubnis. Du meldest dich bei der Polizei an und bekommst eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student oder Person mit ausreichenden eigenen Mitteln. Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt mit Aufenthaltsrecht kannst du das Daueraufenthaltsrecht (varig oppholdsrett) beantragen, und die UDI verlangt dafür weder eine Norwegischprüfung noch einen Gesellschaftskundetest. Bist du in einem Jahr mehr als sechs Monate im Ausland, werden die fünf Jahre in der Regel unterbrochen. Bei der Staatsbürgerschaft sieht es anders aus. EWR-Bürger müssen dieselben Sprachanforderungen erfüllen wie alle anderen, B1 mündlich und den Einbürgerungstest, und in den letzten elf Jahren acht Jahre in Norwegen gelebt haben. Dazu brauchst du entweder das Daueraufenthaltsrecht oder die letzten drei Jahre ununterbrochen ein Aufenthaltsrecht. EWR-Bürger haben auch kein Recht auf kostenlosen Norwegischunterricht, rechne also mit Kursgebühren. Als Deutsche oder Deutscher gehörst du genau zu dieser Gruppe.
Für die Einbürgerung braucht es B1 mündlich und den Einbürgerungstest

Seit dem 1. Oktober 2022 müssen Erwachsene zwischen 18 und 67 Jahren eine mündliche Norwegischprüfung auf B1 oder höher bestanden haben, und beide Prüfungen müssen bestanden sein, bevor du deine Unterlagen bei der Polizei abgibst. Eine schriftliche Prüfung wird nicht verlangt. A2 reicht weiterhin, wenn du staatenlos bist, wenn du über 55 bist und nach einem Schutzantrag oder als Resettlement-Flüchtling nach Norwegen kamst oder wenn du über 55 bist und Erwerbsunfähigkeitsrente (uføretrygd) beziehst. Die UDI erkennt unter anderem den mündlichen Teil von Norskprøven mit B1 oder B2, den Teil Lesen und Sprechen von Norskprøven C1 und den mündlichen Bergenstest an. Außerdem musst du den Einbürgerungstest (statsborgerprøven) oder den Gesellschaftskundetest auf Norwegisch bestehen. Der Einbürgerungstest ist auf Norwegisch, etwa auf Niveau A2, dauert höchstens 60 Minuten und hat 36 Multiple-Choice-Aufgaben mit drei Antworten. Davon zählen 32, und du brauchst 24 richtige. Den Preis legt die Kommune fest, zwischen 300 und 1.800 Kronen, und du kannst dir die Fragen vorlesen lassen.
Aufenthaltsjahre, Gebühr und doppelte Staatsbürgerschaft
Grundsätzlich brauchst du acht Jahre Aufenthalt in Norwegen innerhalb der letzten elf, mit Erlaubnissen von mindestens einem Jahr. Geflüchtete brauchen sieben der letzten zehn Jahre. Lag dein Einkommen bei mindestens dem Dreifachen des Grundbetrags der Sozialversicherung (3G), reichen sechs der letzten zehn Jahre, und für den Steuerbescheid 2025 rechnet die UDI mit 384.348 Kronen. Ehepartner, eingetragene Partner und Lebensgefährten norwegischer Staatsbürger brauchen fünf der letzten zehn Jahre und zusammen mindestens sieben Jahre Aufenthalts- und Ehezeit. Bist du kein EWR-Bürger, musst du bei der Entscheidung der UDI außerdem eine Daueraufenthaltserlaubnis haben oder die Voraussetzungen dafür erfüllen. Alle brauchen eine geklärte Identität, müssen in Norwegen wohnen und ab 15 Jahren ein Führungszeugnis vorlegen. Die Gebühr für Erwachsene beträgt 6.500 Kronen, Kinder zahlen nichts. Seit dem 1. Januar 2020 musst du deine alte Staatsbürgerschaft nicht mehr abgeben, dein Herkunftsland kann sie dir aber trotzdem entziehen, frag also vor dem Antrag bei der Deutschen Botschaft in Oslo nach.
Ukrainerinnen und Ukrainer mit kollektivem Schutz
Kollektiver Schutz (kollektiv beskyttelse) wird jeweils für ein Jahr erteilt und führt laut Gesetz nicht zum Daueraufenthalt und damit auch nicht zur Einbürgerung. Im März 2026 wurden die Erlaubnisse derjenigen, die 2022 kamen, um ein fünftes Jahr verlängert, und am 17. September 2026 schrieb die Regierung, dass die Regelung 2027 nicht beendet wird. Am selben Tag gab sie einen Vorschlag in die Anhörung, nach dem Ukrainerinnen und Ukrainer mit kollektivem Schutz, die arbeiten, eine Erlaubnis auf Grundlage ihrer Arbeit bekommen können. Nach drei Jahren soll diese zum Daueraufenthalt führen. Die Regierung schlägt ein Mindesteinkommen von 2,8 G oder 3 G im Jahr vor, also 382.337 oder 409.647 Kronen. Im Oktober 2026 ist das nur ein Vorschlag und nicht beschlossen. Du hast ein Recht, aber keine Pflicht, auf ein Jahr kostenlosen Norwegischunterricht, nachdem du in einer Kommune angesiedelt wurdest, und kannst eine kostenlose Abschlussprüfung ablegen. Wechselst du später die Erlaubnis, bekommst du meist kein neues Recht auf kostenlose Kurse, nutze das Jahr also gut.
Wer Recht und Pflicht auf Norwegischunterricht hat
Nach dem Integrationsgesetz entscheidet deine Art von Erlaubnis. Geflüchtete, Familienangehörige norwegischer Staatsbürger und andere mit Erlaubnissen, die zum Daueraufenthalt führen können, haben meist Recht und Pflicht auf Unterricht in Norwegisch und Gesellschaftskunde. Für sie ist der Unterricht kostenlos und dauert, bis du dein persönliches Sprachziel erreichst, höchstens 18 Monate mit Abschluss der Sekundarstufe II oder höher und drei Jahre ohne. Arbeitsmigranten von außerhalb des EWR und ihre Familien haben nur eine Pflicht. Sie müssen teilnehmen, die Kommune darf Geld verlangen, und die Pflicht endet nach 225 Stunden oder wenn das Ziel erreicht ist. Gesellschaftskunde umfasst 75 Stunden in einer Sprache, die du verstehst. EWR-Bürger haben weder Recht noch Pflicht, die Kommune kann aber einen kostenpflichtigen Kurs anbieten. Denk daran, dass Stunden allein für Daueraufenthalt und Einbürgerung nicht mehr zählen. Was zählt, ist eine bestandene Prüfung.
Ausnahmen, geplante Änderungen und deine nächsten Schritte
Du kannst eine Befreiung von den Prüfungen beantragen, wenn belegte gesundheitliche Probleme oder persönliche Umstände, etwa Legasthenie oder sehr wenig Schulbildung vor deiner Ankunft in Norwegen als Erwachsener, das Bestehen unmöglich machen, die UDI erwartet aber, dass du die Prüfungen vor Kurzem versucht hast. Mehrere Änderungen wurden vorgeschlagen, aber nicht beschlossen. Im Juni 2026 hat die Regierung einen Entwurf zur Anhörung gegeben, Frist 19. Oktober 2026, der acht Jahre ununterbrochenen Aufenthalt statt acht der letzten elf Jahre vorsieht, sechs ununterbrochene Jahre für Ehepartner norwegischer Staatsbürger und B1 statt A2 für Staatenlose. Einen Antrag im Storting, B2 und zehn Jahre Aufenthalt zu verlangen, empfahl der Ausschuss im April 2026 abzulehnen, und mehrere Mitglieder schrieben, das heutige B1-Erfordernis solle bleiben. Leg die mündliche Prüfung also früh ab, heb dein Zeugnis auf und schau noch einmal auf udi.no, wenn du deinen Termin bei der Polizei buchst. Diese Seite ist ein Ratgeber, keine Rechtsberatung, und über deinen Fall entscheidet die UDI.
Quellen
Geprüft am 17. Oktober 2026.
UDI, udi.no · Krav om prøver for å få norsk statsborgerskap · Unntak fra prøver ved søknad om norsk statsborgerskap · Statsborgerskap for deg som har oppholdstillatelse i Norge · Statsborgerskap for deg som har brukt registreringsordningen for EU/EØS-borgere · Få permanent oppholdstillatelse · Permanent oppholdstillatelse (ord og begreper) · Krav om å forsørge deg selv for å få permanent oppholdstillatelse · Endringer i kravene om norsk og samfunnskunnskap · Tilstrekkelig inntekt for kortere oppholdstid (05.12.2025) · Varig oppholdsrett for EU/EØS-borgere · Gebyr / Fees · Har fått ja på søknad om kollektiv beskyttelse
HK-dir, prove.hkdir.no · Statsborgerprøve (Les om prøven, Meld deg på) · Samfunnskunnskapsprøve (Les om prøven)
IMDi, imdi.no · Veileder til integreringsloven, Kapitel 7 und 8
Regjeringen, regjeringen.no · De først ankomne ukrainerne får oppholdstillatelsen forlenget igjen (03.03.2026) · Regjeringen vil skjerpe og oppdatere statsborgerloven (21.06.2026) · Høring, forslag til endringer i statsborgerloven og statsborgerforskriften (23.06.2026, høringsfrist 19.10.2026) · Regjeringen foreslår at ukrainere som jobber i Norge kan få oppholdstillatelse (17.09.2026) · Ordningen med midlertidig kollektiv beskyttelse for fordrevne fra Ukraina avvikles ikke i 2027 (17.09.2026)
Lovdata, lovdata.no · utlendingsloven § 34 und § 62 · utlendingsforskriften kapittel 11
Stortinget, stortinget.no · Innst. 232 S (2025-2026)
Nützliche Ausdrücke
- Jeg vil søke om permanent oppholdstillatelse.Ich möchte eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen.
- Jeg har bestått muntlig prøve på nivå B1.Ich habe die mündliche Prüfung auf Niveau B1 bestanden.
- Jeg må bestille time hos politiet.Ich muss einen Termin bei der Polizei buchen.
- Jeg har registreringsbevis som EØS-borger.Ich habe eine Anmeldebescheinigung als EWR-Bürger.
- Kan jeg beholde mitt gamle statsborgerskap?Kann ich meine alte Staatsbürgerschaft behalten?
- Jeg trenger en ny politiattest.Ich brauche ein neues Führungszeugnis.
- Jeg har kollektiv beskyttelse fra Ukraina.Ich habe kollektiven Schutz als Person aus der Ukraine.
- Hvor lang er saksbehandlingstiden nå?Wie lange ist die Bearbeitungszeit gerade?
- Jeg søker om unntak av helsemessige årsaker.Ich beantrage eine Ausnahme aus gesundheitlichen Gründen.
- Hvor mye er søknadsgebyret?Wie hoch ist die Antragsgebühr?
- Jeg har forsørget meg selv det siste året.Ich habe im letzten Jahr meinen Lebensunterhalt selbst bestritten.
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